Was tun im Trauerfall?
Für die Angehörigen gibt es in einem Todesfall einige Dinge zu beachten und zu veranlassen. Die
wichtigsten Punkte haben wir für Sie in unserem Leitfaden zusammengefasst.
Zuhause
Den behandelnden Arzt, oder den Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt
verständigen. Erst nach Ausstellung einer Todesbescheinigung durch den Arzt darf etwas unternommen
werden.
Bei Unfällen die Polizei aufbieten. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
Spital, Klinik oder Heim
Die Spital- bzw. die Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung
ausstellen.
Innert 2 Tagen ist der Tod des Angehörigen bei der Gemeindeverwaltung/Stadtbüro zu melden. Nehmen Sie
dazu die Todesbescheinigung, Ihren Ausweis und das Familienbüchlein mit.
Auf Wunsch erledigen wir mittels einer Vollmacht sämtliche Formalitäten und Botengänge.
Verständigen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Sie erreichen Basler Bestattungen Tag und Nacht
an allen Tagen im Jahr. Wir sind umgehend für Sie da.
Kontaktdaten
Aesch Hauptstrasse 33 061 751 16 15
Therwil Baslerstrasse 41 061 721 10 50
Es ist von Vorteil wenn Sie sich im Vorfeld bereits Gedanken zu folgenden Punkten machen:
- Art der Bestattung
- Ort und Zeit der Abdankung und der Bestattung
- Versand von Trauerdrucken und Publizieren von Anzeigen
- Auswahl der Trauerfloristik
Einen detaillierten Leitfaden können Sie
hier
downloaden.